Beginn
Mi., 29.01.2025,
19:00 - 20:30 Uhr
Manche Menschen benötigen im Alltag mehr Hilfe als andere. Das sind zum Beispiel Menschen mit einer Krankheit, einer Behinderung oder ältere Menschen. Um weiterhin zu Hause leben zu können, brauchen sie Unterstützung - vor allem von ihren Angehörigen. Da die Pflege für Angehörige sehr anstrengend sein kann, stellt die Pflegeversicherung für Menschen mit einem Pflegegrad Geld zur Verfügung, um Angehörige und Pflegebedürftige zu entlasten. Dieses Geld heißt Entlastungsbetrag. Mit diesem Geld können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Angebote zur Unterstützung im Alltag finanzieren. Der Entlastungsbetrag beträgt 125 € im Monat. Ein Anspruch besteht bereits ab Pflegegrad 1. Viel zu selten wird dieser Entlastungsbetrag jedoch genutzt. Wozu Pflegebedürftige und pflegende Angehörige den Entlastungsbetrag nutzen können und wie sich das Geld beantragen lässt, erläutert die Leiterin des Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz OWL Helga Reinisch.