4. Nov 2023 & 10. Feb 2024 | 9.00-16.00 Uhr | Verl

Nach dem neuen Landesschutzgesetz müssen neue Tageseltern ab dem 1. April 2022 dem zuständigen Jugendamt ein eigenes Schutzkonzept vorlegen, bevor sie ihre Tätigkeit aufnehmen. Aber auch Tageseltern, die schon vor dem 1.4. tätig sind, müssen dieses Schutzkonzept jetzt erarbeiten und dem Jugendamt vorlegen. Das neue vhs-Seminar „Das Schutzkonzept in der Kindertagespflege“ unterstützt Tagesmütter und -väter dabei, ein eigenes Schutzkonzept zu erarbeiten.

Behandelt werden u.a. die Themen wie Formen der Kindeswohlgefährdungen, erweiterter Kinderschutz in der Kindertagespflege und Meldepflichten, sexualpädagogisches Konzept innerhalb des Schutzkonzeptes.

Die Fortbildungskosten für Tageseltern werden von den Jugendämtern unterstützt. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen werden zudem die Seminarkosten über den Bildungsscheck NRW bezuschusst.